Das Erstgespräch wird mit Fr. 100/Std. verrechnet und dauert im Durchschnitt 1.5 - 2 Stunden.
Der Stundenansatz für die weiteren Beratungen hängt vom steuerbaren Einkommen ab. Die Termine werden Ende Monat in Rechnung gestellt und können innert 10 Tagen beglichen werden.
Studenten und Ratsuchende ohne fixes Einkommen werden mit dem Mindeststundenansatz eingestuft. Minderjährige sowie Ratsuchende, welche elterliche Unterstützung erhalten, werden nach dem steuerbaren Einkommen der Eltern eingestuft. Dem Ratsuchenden wird die Zeit in Rechnung gestellt, die beim Termin abgemacht wurde, deshalb wird auch die Zeit in Rechnung gestellt, für welche er zu spät erscheint.
Tel. Gespräche werden ab 10 Minuten verrechnet und werden nach dem gleichen Stundenansatz wie die Beratung abgestuft.